Der Vorstand wird alle drei Jahre aus der Mitgliedschaft neu gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich (Satzung).
Der Beirat wird alle vier Jahre aus der Mitgliedschaft neu gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Es ist wünschenswert, dass der Beirat eine breite gesellschaftliche Vertretung repräsentiert. (Satzung)
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